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Erste Pufferzone im Barnim eingerichtet

Foto: Beschilderung Pufferzone

Foto: Beschilderung Pufferzone

Weitere Vorbereitungen gegen die Afrikanische Schweinepest getroffen

Auf Grundlage der Schweinepestverordnung und zum Schutz gegen die Gefährdung der Haus- und Wildschweinpopulation wurde zum 6.11.2020 im Landkreis Barnim das gesamte Gemeindegebiet von Lunow-Stolzenhagen als Pufferzone ausgewiesen. Hintergrund für diesen Schritt ist eine mögliche dynamische Ausbreitung der Schweinepest entlang der deutsch-polnischen Grenze in nördlicher Richtung. Wildschweine haben einen erheblichen Bewegungsradius, wobei Flüsse für Wildschweine kein Hindernis darstellen.

Deutlich sichtbar gemacht wird die Pufferzone durch Schilder, die an den Haupt-Zufahrtswegen nach Lunow-Stolzenhagen angebracht werden.

Mit der Tierseuchenallgemeinverfügung gelten fortan bestimmte Regeln für Jagdausübungsberechtigte, Schweinehaltende sowie für Personen, die in Kontakt mit Tieren kommen. Beispielhaft sind Jagdausübungsberechtigte zur verstärkten Fallwildsuche angehalten und jedes verendet aufgefundene Wildschwein ist dem Veterinäramt unverzüglich, unter Angabe des Fundortes anzuzeigen.

Ebenfalls wurde eine zentrale Wildsammelstelle am Standort Hohensaatener Straße 30 in 16248 Lunow-Stolzenhagen eingerichtet, in der unter anderem Tierkörper und Proben abzugeben sind. Es gelten weiterhin Einschränkungen für das Verbringen von Tieren und tierischen Produkten aus der Pufferzone.

Die komplette Allgemeinverfügung mit allen Regelungen findet sich unter:

https://afrikanische-schweinepest.barnim.de/verordnungen-verfuegungen/tierseuchenallgemeinverfuegung