Tierseuchenallgemein-verfügung
Für Jagdausübungsberechtigte in freien Gebieten, d.h. außerhalb von ASP-Restriktionszonen
Für Jagdausübungsberechtigte in freien Gebieten, d.h. außerhalb von ASP-Restriktionszonen
für Jagdausübungsberechtigte in der Sperrzone I (ASP-Restriktionszonen)
Sperrzonen I und II im Landkreis Prignitz werden aufgehoben – Beschränkungen für Schweinehalter und Jäger entfallen dort – Weitere Aufhebungen geplant
In Brandenburg sind bei mehreren Wildschweinen wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt in den Landkreisen Spree-Neiße, Oder-Spree und mittlerweile auch im Barnim die Afrikanische Schweinepest (kurz: ASP) festgestellt worden. Den ersten Fund beim Schwarzwild gab es im Landkreis Spree-Neiße am 10. September 2020.
Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten als Schweine ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich.
Die Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest laufen im Land Brandenburg auf Hochtouren. Oberstes Ziel ist es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass diese sich ausbreiten kann.
Um die Fundorte wurden und werden sogenannte Restriktionszonen eingerichtet, in denen verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden.
Zum Schutz gegen die besondere Gefährdung der Haus- und Wildschweinpopulation wurden im Landkreis Barnim ein Gebiet als Pufferzone festgelegt. (Stand: 4. November 2020)
Die Pufferzone umfasst die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen mit allen Gemarkungen.
Am 25. Juli 2021 wurden in diesem Gebiet bei einem toten und drei krank erlegten Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den amtlichen Verdacht am Mittwoch, 28. Juli bestätigt. Erste Maßnahmen wurden umgehend eingeleitet. (Stand: 28. Juli 2021)