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Eberswalde

Stadtwald teilweise von Einschränkungen infolge der ASP-Ausbreitung betroffen - Ruheforst bleibt betretbar

30. September 2021 - Stadt Eberswalde

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) in den Wildschweinbeständen rückt kontinuierlich in Richtung des Stadtgebiet Eberswalde vor. Nach dem ersten ASP-Fund im Landkreis Barnim, zwischen Lüdersdorf und Lunow, ist am 8. August 2021 die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen in Kraft getreten. 

Der Stadtwald Eberswalde ist ebenfalls von Einschränkungen betroffen. Die  Stadtwaldflächen in Macherslust sowie nördlich des Oder Havel-Kanals zwischen der L 200 und der Ragöse in Richtung Sandkrug befinden sich in der  Sperrzone II (gefährdetes Gebiet). Die restlichen Stadtwaldflächen unterliegen den Regelungen der Sperrzone I (Pufferzone).

Die Restriktionen in der Sperrzone II sind sehr weitreichend – das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft ist hier untersagt. Das Betreten von Feld- und Waldwegen bleibt jedoch erlaubt, hierbei gilt jedoch ein Leinenzwang für Hunde. 

Auch der Ruheforst Eberswalde befindet sich innerhalb der Sperrzone II. Um das Betreten des Ruheforstes weiterhin zu ermöglichen wurde eine Ausnahmegenehmigung zu den o. g. Verboten beim Veterinäramt des Landkreis Barnim erwirkt.

Voraussetzung für die Genehmigung war es jedoch, die Flächen komplett einzuzäunen sowie zweimal wöchentlich auf das Vorhandensein von Wildschweinen zu kontrollieren. Wir bitten alle Besucher des Ruheforstes darauf zu achten, dass das Tor am Eingang des Ruheforstes immer verschlossen ist, um zu verhindern, dass Wildschweine in den Ruheforst gelangen.

„Dank der von uns erwirkten Sondergenehmigung können die Besucherinnen und Besucher den Ruheforst weiterhin betreten. Es war uns besonders wichtig, einerseits die notwendigen Maßnahmen zur Eingrenzung der ASP zu ergreifen und andererseits die Einschränkungen für die Menschen möglichst gering zu halten. Das ist uns gut gelungen“, so Baudezernentin Anne Fellner.

Abgesehen vom Ruheforst ist es derzeit auch den Mitarbeitern der Stadtverwaltung nicht gestattet, die Waldflächen innerhalb der Sperrzonen zu betreten. In diesen Bereichen ruhen daher auch alle forstwirtschaftlichen oder anderweitigen Maß-nahmen. Einzig im Rahmen der Verkehrssicherung ist das Betreten gestattet.