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Vollständige Aufhebung der Sperrzonen im Kreis Prignitz

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Sperrzonen I und II im Landkreis Prignitz werden aufgehoben – Beschränkungen für Schweinehalter und Jäger entfallen dort – Weitere Aufhebungen geplant

18. September 2023 - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Nächster Erfolg bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP): Die auf Grund von ASP-Ausbrüchen im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern eingerichteten Sperrzonen I und II, die bis in den Landkreis Prignitz in Brandenburg reichen, können vollständig aufgehoben werden. Die EU-Kommission hat den gemeinsamen Antrag von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gebilligt. Der Ständige Veterinärausschuss der EU, in dem alle Mitgliedsstaaten vertreten sind, hat dem Antrag ebenfalls zugestimmt.

In den seit November 2021 bestehenden Sperrzonen sind auf brandenburgischem Territorium keine ASP-Fälle beim Schwarzwild und auch keine ASP-Fälle bei Hausschweinen aufgetreten. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern, ist nach dem 13. Oktober 2022 kein ASP-Fall mehr aufgetreten. Damit sind grundsätzliche Voraussetzungen für die Aufhebung der Sperrzonen I und II durch die EU-Kommission erfüllt. Die Aufhebung von Sperrzonen war nur gemeinsam und in enger K mit dem Bund möglich. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat hierbei die Anliegen des MSGIV gegenüber der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten vertreten. 

Die geänderte Durchführungsverordnung (EU) mit besonderen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest wird zeitnah im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Beschränkungen für Schweinehalter und Jäger entfallen in diesen Gebieten. Das bedeutet insbesondere, keine Beschränkungen mehr für das Verbringen von Schweinen und die Möglichkeit der Vermarktung von Fleisch erlegter Wildschweine.

Die Seuchensituation wird auch in diesen Gebieten weiter intensiv beobachtet. Zu diesem Zweck finden risikoorientierte Fallwildsuchen statt. Alle tot aufgefundenen Wildschweine werden weiterhin auf ASP untersucht. Alle erlegten Wildschweine werden weiterhin für 12 Monate virologisch auf ASP untersucht. Darüber hinaus kann in dem Gebiet der jetzt aufgehobenen Sperrzonen mit dem Rückbau der ASP-Zäune begonnen werden. Die Amtstierärztin mit ihren Vor-Ort-Kenntnissen legt die Reihenfolge fest. Bei anhaltender, stabiler Seuchenlage, plant das Brandenburger Verbraucherschutzministerium noch in diesem Jahr die Aufhebung weiterer Restriktionszonen.

Hintergrund

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Viruserkrankung, die gehaltene Schweine und Wildschweine befällt und schwerwiegende Auswirkungen auf die betroffene Tierpopulation sowie die Rentabilität der Landwirtschaft haben kann, was zu Störungen bei Verbringungen von Sendungen dieser Tiere und daraus gewonnenen Erzeugnissen innerhalb Deutschlands bzw. der Europäischen Union sowie bei Ausfuhren in Drittländer führen kann.

Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.

Der erste ASP-Ausbruch beim Schwarzwild in Deutschland ist im Land Brandenburg am 10. September 2020 amtlich festgestellt worden.

Seit September 2020 wurde die ASP aus Westpolen über einwandernde Wildschweine auf der gesamten Länge der polnisch-brandenburgischen Grenze in das Land Brandenburg eingetragen. Daraus resultierten bisher elf Kerngebiete (KG); sieben dieser Kerngebiete (KG 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 9) konnten bereits aufgehoben werden. Die vier noch bestehenden Kerngebiete (KG 6, 8, 10 und 11) im Land Brandenburg betreffen die Kreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Uckermark.

In Brandenburg wurden bislang bei insgesamt 3.235 Wildschweinen und 5 Fällen bei gehaltenen Schweinen die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen.

Für die Bekämpfungsmaßnahmen der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild hat das Land Brandenburg den Kreisen bereits Kosten in Höhe von rund 104 Millionen Euro erstattet.

Mehr Informationen: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/