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Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen breitet sich weiter aus

Foto: pixabay.com

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Ab dem 1. März 2021 gilt wieder die Anordnung an alle Jagdausübungsberechtigten zur Blutprobe von jedem erlegtem Wildschwein

18. Februar 2021

Die Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen breitet sich weiter in nördlicher Richtung aus und rückt immer näher an den Landkreis Barnim heran. Auf polnischer Seite wurden positive Fälle in nur 20 Kilometer Entfernung von der südlichen Kreisgrenze festgestellt.
In diesem Zusammenhang teilt das Veterinäramt des Landkreises Barnim mit, dass sich die Versorgungssituation mit Laborverbrauchsmaterialien im Landeslabor Berlin-Brandenburg stabilisiert hat. Daher werden die Einschränkungen bei der Untersuchung von erlegtem Schwarzwild mit Wirkung vom 1. März 2021 aufgehoben.

Seit dem 14. Dezember 2020 waren aufgrund von Lieferengpässen bei den Laborverbrauchsmaterialien die verpflichtenden Untersuchungen des erlegten Schwarzwildes, gemäß Punkt 4 der Tierseuchenallgemeinverfügung vom  05. Oktober 2020, im Landkreis ausgesetzt worden.

Ab dem 1. März 2021 gilt wieder die Anordnung an alle Jagdausübungsberechtigten, von jedem erlegtem Wildschwein eine Blutprobe (Blutröhrchen mit roter Kappe!) zur virologischen Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest zu entnehmen und dem Veterinäramt zuzuleiten. Darüber hinaus sind alle Stücken Fall- und Unfallschwarzwild mittels blutgetränktem Tupfer auf ASP zu beproben.
Die Befunde und weitere Informationen können in bewährter Weise auf unserer Internetseite unter

https://afrikanische-schweinepest.barnim.de/jaeger-tierhalter-landwirte/befunde

eingesehen werden.